Frauenarztpraxis
Dr. med. Andreas Maerzke
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Unsere aktuellen Hinweise:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt in der Schwangerschaft eine Impfung gegen Keuchhusten mit einem Kombinationsimpfstoff, um Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfälle durch eine Keuchhusten-Infektion bei Neugeborenen und jungen Säuglingen zu reduzieren. Die Impfung sollte im 3. Trimenon, bei einem Risiko für eine Frühgeburt schon im 2. Trimenon, unabhängig vom Abstand der letzten Keuchhusten-Impfung, verabreicht werden. Die durch die Impfung bei der Mutter gebildeten Antikörper werden über den Mutterkuchen auf das Kind übertragen und schützen damit das Neugeborene bis zur eigenen Grundimmunisierung (siehe: Epidemiologisches Bulletin 13/2020).
Neu steht seit 2023 ein Impfstoff gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) zur Verfügung. Die Impfung erfolgt als Einmalgabe und sollte zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Derzeit muss die Schwangere allerdings noch über die Krankenkasse prüfen lassen, ob die Kosten erstattet werden.
In der Grippesaison sollten sich in der Zeit von Oktober bis Mitte Dezember vor allem
mit einem tetravalenten (4fach) Impfstoff impfen lassen.
Humane-Papilloma-Viren (HPV) verursachen bei der Frau Krebserkrankungen im Bereich des Gebärmutterhalses, aber auch der Scheide, des äußeren Genitals, des Analbereiches und im Mund-Rachen-Raum. Beim Mann verursachen HP-Viren Krebserkrankungen des Penis, des Mund-Rachen-Raumes und des Analbereiches. Mit einer Impfung, die am besten vor Aufnahme der ersten Sexualkontakte im Alter von 9 bis 14 Jahren erfolgen sollte, kann das Risiko für die genannten Krebserkrankungen, aber auch für das Auftreten von Genitalwarzen, deutlich reduziert werden. Auch nach dem 14. Geburtstag ist eine Impfung gegen HPV noch möglich und die Kosten werden bei einem Beginn der Impfserie vor Vollendung des 18. Lebensjahres von den Krankenkassen übernommen.